EEG Pulkaustrom

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Über uns

Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Pulkaustrom ermöglicht Strom zwischen den Mitgliedern auszutauschen. Gemeinsam erzeugen, speichern und verbrauchen wir Strom aus erneuerbaren Energieformen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) und stellen ihn regional für die Gemeinschaft zur Verfügung. Damit arbeiten wir aktiv an der Energiewende mit.

Mitmachen können alle Zählpunkte mit Smartmeter (15min Daten / Opt-In Anleitung) am Umspannwerk Peigarten.
Wir versuchen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Produzenten (Einspeiser) und Konsumenten (Bezieher) zu erzielen, daher kann es auch sein, dass wir (temporär) Neuanmeldungen ablehnen müssen.

Die Energiegemeinschaft kann nur den Strom anbieten den die Mitglieder liefern und nur den Strom abnehmen den die Mitglieder verbrauchen. Daher wird die EEG nie den kompletten Bedarf decken können und nie die komplette Menge abnehmen können.
WICHTIG: Stromabnehmer und Stromanbieter dürfen daher nicht gekündigt werden!!!

Vorteile als Mitglied

Dokumente

Hier finden sich zukünftig Dokumente zum Verein.
Bei Interesse an weiteren Unterlagen bitte uns per E-Mail kontaktieren: info@eeg-pulkaustrom.at

Tarife

Tarife bis 31.12.2025 garantiert

Verbraucher

 13 ct/kWh
- 5,5 ct/kWh Netzkostenersparnis
= 7,5 ct/kWh
Durch die Kleinunternehmerregelung fällt keine Umsatzsteuer für Private/Kleinunternehmer an. Sollten wir im Laufe des Jahres die Kleinunternehmergrenze überschreiten, sind wir verpflichtet 20% an Umsatzsteuer bei der nächsten Abrechnung zu berücksichtigen.

Erzeuger

12 ct/kWh bei ≤ 30kW Engpassleistung
10 ct/kWh bei > 30kW Engpassleistung
Die EEG wird als Kleinunternehmer (Umsatz < 55k€/Jahr) geführt. Für Private/Kleinunternehmer gilt daher Einspeisung netto=brutto (gem §6 Abs. 1Z 27 UstG 1994 Kleinunternehmerregelung). Gewerbliche und von pauschalierten Landwirten geführte PV-Anlagen erhalten um den an das Finanzamt abzuführenden Teil weniger Einspeiseentgelt von der EEG.

Engpassleistung ist die vom Netzbetreiber limitierte Einspeiseleistung (siehe NetzNÖ Netzzugangsvertrag).

Gebühren

Beitrittsgebühr: € 20 (einmalig)
Grundgebühr: Neuanmeldungen ab Oktober 5 Euro, ab November 0 Euro für das restliche Jahr 2025

Die Grundgebühr deckt 3 Zählpunkte ab.

Anmeldung


Teilnahmefaktor eines Einspeisezählpunkts von neuen Mitgliedern ab Juli 2025:
  25% ... sich selbst als Konsument mitgebracht (Prosumer)
  50% ... 1 zusätzlicher reiner Konsument mitgebracht
  75% ... 2 zusätzliche reine Konsumenten mitgebracht
100% ... 3 zusätzliche reine Konsumenten mitgebracht

Nur Einspeisen (ohne eigenen Bezugszählpunkt oder Mitnahme anderer reiner Konsumenten) erfüllt nicht die Anforderungen an die Gemeinschaft und ist daher nicht möglich.

Eine Anmeldung ist über folgenden Link möglich: https://onboarding.colibrie.eu/?eeg=pulkaustrom

Kontakt

Gibt es Interesse oder Fragen? Einfach eine E-Mail an info@eeg-pulkaustrom.at

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Pulkaustrom. Sollte die eigene Frage nicht zu finden sein, bitte ein E-Mail an info@eeg-pulkaustrom.at.

Was ist eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft?

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist ein Zusammenschluss von lokalen Akteuren (Bürger, Unternehmen, Gemeinden), die gemeinsam erneuerbare Energie erzeugen, speichern und verbrauchen. Ziel ist es, die regionale Energieversorgung nachhaltiger und unabhängiger zu gestalten. Wir produzieren mit Photovoltaik bereits so viel Strom in unserer Region, um uns bei Sonnenschein bilanziell selbst versorgen zu können. Nützen wir dieses Potenzial und steigern unsere Unabhängigkeit und Preisstabilität.

Um welche Energiegemeinschaft handelt es sich?

Die EEG Pulkaustrom wird als regionale Energiegmeinschaft am Umspannwerk Peigarten geführt. Regional bedeutet, dass alle am Umspannwerk Peigarten teilnehmen können. Als Vorteil können dadurch aktuell 28% der Netzkosten + teilweise Gebühren gespart werden. Das sind insgesamt ca. 5,5 ct/kWh (Stand Mai 2025)

Warum ist die EEG ein Verein?

Es gibt verschiedene Rechtsformen um eine EEG zu gründen. Verein ist die einfachste und kostengünstigste Variante in diesem Fall.

Infos zum Verein?

Der Verein ist gemeinnützig und verfolgt keine finanziellen Interessen. Ziel ist es den Ausbau und die gemeinsame Nutzung (Erzeugung und Verbrauch) von erneuerbarer Energie zu fördern und so die regionale Unabhängigkeit zu stärken. Sitz: 2061 Hadres Vorstand: Leopold Schwarz (Obmann), Christoph Schwabl (Obmann Stv) Hilfe wird gerne angenommen, bitte melden.

Wie kann ich feststellen wieviel Strom ich von der EEG bezogen oder eingespeist habe?

Es wird derzeit an einem Login für Mitglieder gearbeitet wo man sich diese Infos ansehen kann. Diese Infos sind bereits jetzt unter https://smartmeter.netz-noe.at zu finden.

Wann ist ein guter Zeitpunkt meine Verbraucher laufen zu lassen? Also wann gibt es genug Strom in der EEG?

Derzeit gibt es in der Energiegemeinschaft vor allem PV-Anlagen. D.h. wenn die Sonne scheint steht auch genug Strom für die Mitgleider zur Verfügung. Es empfiehlt sich daher seine Verbraucher (Waschmaschine, Geschirrspüler, ...) bevorzugt in den Sonnenstunden laufen lassen. Es gibt auch Mitglieder mit Batterie, die in der Nacht einspeisen. Das deckt aber derzeit leider nicht den kompletten Verbrauch für alle Mitglieder in der Nacht ab.

Welche Anschlüsse können bei der Energiegemeinschaft mitmachen?

Es können alle Zählpunkte mitmachen die sich am Umspannwerk Peigarten befinden. Auf der NetzNÖ Website kann man sich das Gebiet ansehen.

Kann ich aus der Energiegemeinschaft wieder aussteigen?

Natürlich, mit einer 3-monatige Kündigungsfrist bzw. bei Nichtakzeptanz neuer Entgelte, Tod oder Nichtzahlung Verbindlichkeiten

Kann ich auch ohne PV-Anlage dabei sein?

Ja natürlich kann man auch nur als Konsument dabei sein. Hier spart man Dank der 28% Netzkosten + zusätzlichen Gebührenersparnis sogar zusätzlich. Bitte aber beachten das die EEG nur den Strom zur Verfügung stellen kann den die Mitglieder einspeisen. D.h. es wird nicht immer eine 100%ige Deckung durch die EEG geben (z.B. Nacht, Winter, ...) und daher darf der Stromanbieter nicht gekündigt werden.

Muss ich meinen Stromanbieter oder Stromabnehmer kündigen?

Nein der Stromanbieter und Stromabnehmer darf NICHT gekündigt werden. Die EEG kann nur Strom zur Verfügung stellen den die Mitglieder einpeisen. Die EEG kann nur Strom Abnehmen den die Mitgleider verbrauchen. Es bestimmt auch nach wie vor jede/jeder selbst welcher Stromanbieter bzw. Stromabnehmer verwendet wird. Die Energiegemeinschaft wird nur bevorzugt behandelt bei Strombezug/einspeisung gegenüber dem Stromanbieter/abnehmer.

Wie erfolgt die Tarifgestaltung?

Die Tarife werden so gestaltet, dass sowohl Konsumenten als auch Produzenten einen finanziellen Vorteil haben. Tarife müssen sich an aktuelle Marktbedingungen anpassen, um diese Ausgeglichenheit aufrecht zu erhalten. Dies kann auch zu Anpassungen bei der EEG führen, da sich diese am Strommarkt orientiert (z.B. Sommer/Winter Unterschiede). Wir versuchen aber in der EEG immer für den Bezug weniger zu verlangen als Energielieferanten (EVN, Verbund, …) und mehr zahlen als Energieabnehmer (EVN, …).

Welchen Vorteil habe ich als Konsument?

Konsumenten profitieren von regionalen kostengünstigen Strom. Zusätzlich geringere Netzkosten und Abgaben (mit Stand Mai 2025 ca. 5,51 ct/kWh). Ökologische Vorteile: 100% erneuerbare Energie, geringerer CO2 Fußabdruck. Regionale Wertschöpfung: Geld bleibt in der Region, ich weiß woher der Strom kommt, unabhäniger von Großkonzernen und Strompreis-Schwankungen.

Welchen Vorteil habe ich als Produzent?

Produzenten profitieren von einem erhöhten Einspeiseentgelt. Netznutzungsentgelt und Abgaben fallen in Österreich derzeit bei Einspeisung keine an.

Brauche ich einen Smartmeter und 15min Daten?

Ja um bei der EEG dabei zu sein ist ein Smartmeter notwendig und zusätzlich müssen unter https://smartmeter.netz-noe.at die 15min Daten (Opt-In) aktiviert werden. Eine Anleitung kann hier heruntergeladen werden.

Kann ich meinen bestehenden Stromanbieter kündigen?

Nein der Beitritt zur Energiegemeinschaft ersetzt keinen Vertrag mit einem bestehenden Energieanbieter. Man muss neben der Mitgliedschaft unbedingt einen bestehenden Vertrag haben.

Ich habe keine Photovoltaikanlage, kann ich mich trotzdem anmelden?

Ja! In diesem Fall wird Strom von der Energiegemeinschaft und somit aus der Region bezogen.

Ich habe eine Einspeise-Beschränkung. Wird diese gelockert, weil ich jetzt regional Strom verkaufe?

Nein, leider nicht. Die Beschränkung bleibt bestehen und ist eine Maßnahme des Netzbetreibers, um das Netz nicht zu überlasten.

Kann ich mich an mehreren Energiegemeinschaften beteiligen?

Ja, der Gesetzgeber hat die Mehrfachteilnahme für bis zu 5 EEGs festgelegt. Die Aufteilung erfolgt dabei statisch. Unser Abrechungsdienstleister unterstützt die Mehrfachteilnahme. Die EEG Admins müssen über den Teilnahmefaktor prozentuell festlegen wie viel jeder EEG zusteht.

Können Betriebe auch teilnehmen?

Ja, die EEG ist für Private, Betriebe und Gemeinden offen.

Wenn ich Hilfe brauche, wie kontaktiere ich euch?

Wir helfen natürlich gerne weiter. Wir Ersuchen um Kontakt-Aufnahme per E-Mail an info@eeg-pulkaustrom.at.

Meine Schwiegereltern wohnen in Retz. Können sie bei uns mitmachen und sie quasi mit Strom versorgen zu können?

Ja das ist möglich, wir versuchen niemanden abzulehnen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wir möchten uns aber am Anfang eher auf Haugsdorf-Seefeld/Gr.Kadolz/Mailberg konzentrieren (Infoveranstaltungen, ...).

Kann ich meine Wohnung in Wien teilnehmen lassen?

Nein, das geht leider nicht, weil sich diese nicht am Umspannwerk Peigarten befindet. Eine Karte welche Orte vom Umspannwerk Peigarten abgedeckt werden, findet man unter: https://www.netznoe.at/SpecialPages/EEGBeauskunftung.aspx